BEZAHLBARER ZAHNERSATZ

Sie wünschen sich einen Zahnersatz, der möglichst von natürlichen Zähnen funktionell und optisch nicht zu unterscheiden und bezahlbar ist? Im Patientenrechtegesetz im BGB sind die Leistungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen definiert. Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen decken somit 60 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.

Nehmen Sie regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teil und lassen Sie Ihr Bonusheft einmal jährlich in unserer Zahnarztpraxis Rainer Karrer in Bad Rappenau abstempeln. Dadurch erhöht sich bei lückenloser Führung des Bonusheftes der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bei 5 Jahren auf 70 % und bei 10 Jahren auf 75 %.

Härtefallpatienten haben Anspruch auf eine Regelversorgung ohne Zuzahlung und bekommen einen Zuschuss von 100 %. Alle weiteren Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen, sind private zahnärztliche Leistungen. Unsere Zahnarztpraxis Rainer Karrer in Bad Rappenau unterbreitet Ihnen gerne individuelle Versorgungsvorschläge, um Ihren Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.

Wir arbeiten mit sehr guten Zahnlaboren zusammen, die flexibel und kostengünstig sind. Dadurch haben Sie in unserer Zahnarztpraxis den großen Vorteil, beste Qualität und Passgenauigkeit für Ihren Zahnersatz zu fairen Preisen zu bekommen.